Die mögliche Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket muss irgendwie finanziert werden, denn ein neues Angebot im öffentlichen Nahverkehr dürfte mehrere Milliarden Euro kosten.
Um das zu finanzieren, rücken mehr und mehr auch die Regelungen für Dienstwagen in den Fokus, denn eine Reform diesbezüglich wird schon lange an der sogenannten Dienstwagenpauschale, den Steuerregeln für die private Nutzung von Dienstwagen, verlangt. Dabei geht es auch um die generelle Möglichkeit für Unternehmen, den Kauf von Dienstwagen zu großen Teilen von der Steuer abzusetzen.
Große Luxus- und Geländewagen sowie teure Sportwagen, welche meistens nicht nur mehrere hundert PS stark sind, sondern auch noch ein Vielfaches der von der EU gesetzten CO2-Grenzwerte von 95 Gramm pro Kilometer ausstoßen, werden überwiegend von Unternehmen und Freiberuflern gekauft, da diese einen großen Teil des Kaufpreises von der Steuer absetzen können.
Die Statistiken des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) belegen, dass je teurer ein Auto ist, desto höher ist der Anteil der Firmenwagen. Mehr als 85 Prozent wurden laut KBA bei den mehr als 2200 neu zugelassenen Oberklasse-Fahrzeugen im ersten Halbjahr 2022 wurden an gewerbliche Käufer ausgeliefert, wobei es in der Kompaktklasse 68 Prozent und bei Kleinwagen ca. 51 Prozent waren.
Zwischen 39 und 43 Prozent des Bruttolistenpreises kann ein Unternehmen laut Bundesfinanzministerium vom Staat zurückbekommen, wobei sowohl die Vorsteuer als auch für fünf Jahre die Ertragsteuer in Folge der Abschreibung des Fahrzeugs erstattet werden. Es kommt vor, dass sich die Erstattung laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) deshalb auf deutlich mehr als 100.000 Euro für ein einzelnes Auto beläuft, denn eine Obergrenze bei Dienstwagen gibt es nicht.
DUH-Chef Resch kritisiert diese Summen. “Wir fordern angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Klimakrise einen sofortigen Stopp der Absetzbarkeit für Fahrzeuge, die die seit 2020 gültigen EU-Flottengrenzwerte überschreiten”, sagt er. Ziel ist es, dadurch mehr emissionsarme Autos und Elektrofahrzeuge in die Firmenfuhrparks zu integrieren. Die dann schließlich auf dem Gebrauchtmarkt landen, wenn die Dienstwagen nach wenigen Jahren wieder verkauft werden.
Auch hält Resch eine preisliche Obergrenze für sinnvoll, ab welcher der Staat keine Steuererstattungen mehr anbietet. “Das sollten 30.000 Euro pro Fahrzeug sein, nach dem Beispiel Frankreichs.” Auf diese Weise könne der Staat Milliarden einsparen und damit Anschlusslösungen für das 9-Euro-Ticket finanzieren, ist Resch überzeugt.
Weiteres Potenzial läge in einer Änderung des sogenannten Dienstwagenprivilegs: Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzen kann, der hat einen sogenannten geldwerten Vorteil, der mit einem Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert werden muss, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen ist es weniger. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass der Staat mindestens 3,1 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr einnehmen könnte, wenn sich die Besteuerung am tatsächlichen ökonomischen Vorteil für den privaten Dienstwagennutzer orientieren würde.