AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Driversline GmbH
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines, Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Vertragliche Pflichten des Auftraggebers
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Haftung
7. Stornierungsbedingungen
8. Nutzungseinschränkungen / Beförderungsausschluss
9. Haftung des Auftraggebers
10. Datenschutz und GPS-Tracking
11. Kreditwürdigkeit
12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
13. Änderungsvorbehalt beim Fahrzeug
14. Beförderungsbedingungen
15. Umbuchungen
16. No-Show Definition
17. Verhinderung durch den Auftraggeber
18. Textform
19. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
20. Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
21. Einverständniserklärungen bei Gruppenbuchungen
22. Höhere Gewalt
23. Kündigung
§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Driversline GmbH (nachfolgend „DRIVERSLINE“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Als Auftraggeber gilt die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit DRIVERSLINE abschließt, unabhängig davon, ob sie selbst oder Dritte (z. B. Mitreisende) die Leistung in Anspruch nehmen.
(2) Die AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge, deren Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen ist, insbesondere im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung. Hierzu zählen Fahrserviceleistungen mit Limousinen, Vans, Sprintern und Omnibussen, Shuttle- und Mobilitätslösungen für Großveranstaltungen, Eventlogistik, Travel Management sowie die Vermittlung länderübergreifender Mobilitätslösungen mit Partnerunternehmen.
(3) Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn DRIVERSLINE dem ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Mündliche Nebenabreden oder Abweichungen von diesen AGB haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von DRIVERSLINE in Textform bestätigt werden.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Textform.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen des Auftraggebers (z. B. Kündigung oder Rücktritt) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief). Eine strengere Form (z. B. eigenhändige Unterschrift) ist nicht erforderlich.
(6) Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Hinweis zum Widerrufsrecht: Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei terminierter Personenbeförderung gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Details siehe § 3.
(8) Die Beförderung von Minderjährigen ist ausschließlich mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Für die Einhaltung gesetzlicher Aufsichts- und Fürsorgepflichten bei minderjährigen Fahrgästen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei fehlender schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist DRIVERSLINE berechtigt, die Beförderung zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht.
§ 2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von DRIVERSLINE annimmt, sei es ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. durch Inanspruchnahme der Leistung).
(2) Angebote von DRIVERSLINE sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch die Auftragsbestätigung wird ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen.
§ 3. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen – also Verträgen, die ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, E-Mail oder über unsere Website abgeschlossen werden – grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 355, 312g BGB.
Ausnahme – Personenbeförderung:
Gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen zur Personenbeförderung zum Gegenstand hat und ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. Dies betrifft insbesondere unsere Chauffeurfahrten, Flughafentransfers, Bus-, Shuttle- und Fahrservices.
Sonstige Leistungen:
Für alle anderen nicht termin- oder fahrgebundenen Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen im Rahmen des Travel Managements oder Bestellungen von Gutscheinen ohne festen Leistungszeitpunkt, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Über dieses Widerrufsrecht informieren wir gesondert im Rahmen des jeweiligen Vertragsabschlusses.
Für Verbraucher gilt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Frist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief) an Driversline GmbH, Wildgansstraße 3f, 22145 Hamburg, widerruf[at]driversline.de. Eine Muster-Widerrufsbelehrung wird Ihnen bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 4. Vertragliche Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Ausführung der Dienstleistung relevanten Informationen (z. B. Abholzeiten, Personenzahl, Gepäckumfang) rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.
(2) Verspätungen, Änderungen oder besondere Wünsche sind umgehend an DRIVERSLINE zu übermitteln. Entstehende Zusatzkosten durch Mehraufwand, Wartezeiten oder erforderliche Umwege werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen der Buchung auch vollständige und korrekte Angaben zu mitreisenden Personen zu machen, insbesondere bei Minderjährigen. Ist ein minderjähriger Fahrgast ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten angemeldet oder fehlen geeignete Rückhalteeinrichtungen, kann DRIVERSLINE die Beförderung verweigern. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. DRIVERSLINE stellt auf Anfrage und gegen Gebühr geeignete Rückhalteeinrichtungen bereit; ansonsten obliegt die Bereitstellung dem Auftraggeber.
§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Beanstandungen oder Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung oder der Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an DRIVERSLINE zu richten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und anerkannt.
(2) Bei Bezahlung per Kreditkarte wird eine Servicepauschale in Höhe von bis zu 5 % auf den Rechnungsbetrag erhoben. Diese Pauschale gilt ausschließlich für Geschäftskunden. Für Verbraucher werden keine gesonderten Zahlungsgebühren erhoben.
(3) Im vereinbarten Preis sind nur die Leistungen enthalten, die im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Zusatzleistungen wie Parkgebühren, Mautgebühren, Fährkosten, Eintrittsgelder, Übernachtungskosten des Fahrers sowie weitere Nebenkosten, die zur Durchführung der vereinbarten Leistung notwendig oder gewünscht sind, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6. Haftung
(1) DRIVERSLINE haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt und gilt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) DRIVERSLINE haftet nicht für Schäden durch Verzögerungen oder Ausfälle infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Straßensperrungen).
(4) Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verschieben sich vereinbarte Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung, sofern kein ausdrücklich als Fixgeschäft vereinbarter Termin besteht. Im Falle eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäfts hat der Auftraggeber bei erheblicher Verzögerung ein Rücktrittsrecht, soweit ihm die spätere Leistungserbringung unzumutbar ist.
(5) DRIVERSLINE übernimmt keine Haftung für Verzögerungen im Betriebsablauf, die auf Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Witterungseinflüsse, behördliche Anordnungen oder sonstige von DRIVERSLINE nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen sind. Angaben zu Fahrtdauer oder Ankunftszeit sind unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen begründen keine Haftung oder Minderungsansprüche, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart und die Verspätung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von DRIVERSLINE. Ein Fixtermin liegt vor, wenn er ausdrücklich schriftlich als solcher vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abholzeit so zu wählen, dass übliche Verkehrsverhältnisse und potenzielle Verzögerungen angemessen berücksichtigt werden.
(6) DRIVERSLINE übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug vergessene Gegenstände. Eine Verpflichtung zur Verwahrung oder Nachsendung besteht nicht. Gefundene Gegenstände werden, soweit möglich, gegen Nachweis der Berechtigung ausgehändigt oder auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers nachgesendet. Gefundene Gegenstände werden für eine Frist von 4 Wochen aufbewahrt, sofern sie nicht gesundheitsgefährdend oder verderblich sind.
(7) Aufträge außerhalb unseres eigenen Leistungsgebietes werden ausschließlich mit lizenzierten und versicherten Partnerunternehmen ausgeführt.
(8) Der Auftraggeber haftet auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von Mitreisenden, insbesondere bei Beschädigung des Fahrzeugs oder bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften. Etwaige Regressforderungen Dritter gegenüber DRIVERSLINE, die durch das Verhalten der Mitreisenden entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(9) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- oder Vermögensschäden verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern DRIVERSLINE weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. Die gesetzliche Verjährung bei Personenschäden sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7. Stornierungsbedingungen
Stornierungsbedingungen nach Leistungstyp
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die folgenden Regelungen:
Limousinen- und Van-Leistungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Tage vor dem geplanten Leistungsbeginn möglich. Danach fallen folgende Stornogebühren an:
4–2 Tage vorher: 60 %
1 Tag vorher: 90 %
Am Tag der Leistung oder bei Nichterscheinen des Fahrgasts (No-Show): 100 %
Sprinter- und Busleistungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor dem geplanten Leistungsbeginn möglich. Danach fallen folgende Stornogebühren an:
27–8 Tage vorher: 25 %
7–2 Tage vorher: 60 %
1 Tag vorher: 90 %
Am Tag der Leistung oder bei No-Show: 100 %
Großveranstaltungen und Sonderprojekte:
Für Veranstaltungen mit erhöhtem Koordinationsaufwand (z. B. bei mehr als 5 Fahrzeugen oder langfristiger Ressourcenbindung) können individuell vereinbarte Stornofristen und -gebühren gelten. Diese werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich geregelt.
Umbuchungen:
Umbuchungen (z. B. Änderung von Leistungszeit, -ort, Teilnehmerzahl oder Fahrzeugkategorie) sind nur nach vorheriger Abstimmung mit DRIVERSLINE und in Textform möglich. Erfolgt eine Umbuchung kurzfristig oder verursacht sie vergleichbaren Mehraufwand wie eine Stornierung, behalten wir uns vor, die oben genannten Stornogebühren anteilig zu berechnen.
Nicht erstattungsfähige Fremdkosten:
Von den vorstehenden Stornierungsbedingungen ausgenommen sind Übernachtungskosten, Eintrittskarten, Fährkosten oder vergleichbare Nebenkosten, die wir im Auftrag des Auftraggebers buchen. Diese sind bei Stornierung in voller Höhe fällig bzw. bei Vorauszahlung nicht erstattbar, sofern keine kostenfreie Stornierung gegenüber dem Drittanbieter möglich ist.
Allgemeine Hinweise:
Stornierungen und Umbuchungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen und werktags (Mo–Sa) zwischen 08:00 und 19:00 Uhr bei uns eingehen. Außerhalb dieser Zeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangszeitpunkt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8. Nutzungseinschränkungen / Beförderungsausschluss
(1) Die Fahrgäste haben sich während der Fahrt an die geltenden Sicherheitsvorschriften zu halten. Anschnallpflicht besteht, soweit Sicherheitsgurte vorhanden sind. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
(2) Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen untersagt. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur nach Rücksprache mit dem Fahrpersonal gestattet.
(3) Die Mitnahme gefährlicher, explosiver, entzündlicher, radioaktiver, übelriechender oder sonst wie gefährlicher Stoffe ist untersagt.
(4) Fahrgäste, die durch ihr Verhalten die Sicherheit des Betriebs oder Dritter gefährden, das Fahrpersonal belästigen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen (z. B. grobe Verunreinigung, massive Trunkenheit, Aggression), können von der Beförderung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen bleibt der volle Fahrpreis fällig. Etwaige Zusatzkosten infolge von Fahrtunterbrechung oder -abbruch trägt der Auftraggeber.
(5) Für über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigungen haftet der Auftraggeber. DRIVERSLINE ist berechtigt, Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Bei leichten bis mittlere Verschmutzungen (z. B. Getränkeverschüttung, Essensreste, Schmutz auf Sitzflächen) kann eine pauschale Reinigungsgebühr von bis zu 250,00 EUR erhoben werden.
Bei massiven oder gesundheitsgefährdenden Verschmutzungen (z. B. Erbrochenes, Blut, Nikotinrückstände, starke Geruchsbelastung) kann eine pauschale Sonderreinigung in Höhe von bis zu 500,00 EUR berechnet werden.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergröße erfolgt nur mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über die Mitnahme minderjähriger Fahrgäste zu informieren, damit entsprechende Ausstattung bereitgestellt werden kann. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
§ 9. Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber haftet für durch ihn oder seine Mitreisenden verursachte Schäden oder Verunreinigungen am Fahrzeug, einschließlich Sachschäden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten.
(2) Zusätzlich haftet er für etwaige Ausfallkosten, Reinigungskosten und Folgekosten.
§ 10. Datenschutz und GPS-Tracking
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -durchführung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (z. B. zur Einsatzplanung, Sicherheit, Abrechnung und Qualitätssicherung).
(2) Alle Dienstfahrzeuge sind mit GPS-Systemen ausgestattet. Die Ortung erfolgt zur Echtzeit-Disposition, Routenoptimierung, Fahrzeugsicherheit und Notfallreaktion ausschließlich während der dienstlichen Nutzung. Die Zugriffsmöglichkeit auf GPS-Daten ist auf autorisiertes Personal beschränkt, und die gespeicherten Daten werden spätestens nach 28 Tagen automatisch gelöscht.
(3) Personenbezogene Daten werden an Partnerunternehmen nur im erforderlichen Umfang und mit angemessenen datenschutzrechtlichen Garantien weitergegeben. Weitere Informationen, insbesondere zur Speicherdauer, Datenweitergabe und zu den Rechten der Betroffenen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: www.Driversline.de/datenschutzerklaerung
§ 11. Kreditwürdigkeit
(1) DRIVERSLINE behält sich vor, vor Vertragsabschluss oder während der Geschäftsbeziehung Bonitätsauskünfte über den Auftraggeber einzuholen, insbesondere bei Erstaufträgen oder hohen Auftragswerten.
(2) Die Erhebung und Verarbeitung der Bonitätsdaten erfolgt ausschließlich zur Absicherung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von DRIVERSLINE nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DRIVERSLINE anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 13. Änderungsvorbehalt beim Fahrzeug
(1) DRIVERSLINE behält sich vor, das ursprünglich zugesagte Fahrzeug durch ein gleich- oder höherwertiges Modell zu ersetzen, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.
(2) Ein Minderungsanspruch ergibt sich daraus nicht, sofern die vereinbarte Leistung insgesamt gleichwertig bleibt.
(3) Der Anspruch des Auftraggebers bezieht sich ausschließlich auf die gebuchte Fahrzeugkategorie (z. B. First-Class Limousine, Business Class etc.). Ein konkretes Fahrzeugmodell oder ein bestimmtes Fahrzeug (z. B. ein Fahrzeug mit individueller Ausstattung, Farbe oder Kennzeichen) kann grundsätzlich nicht garantiert werden.
(4) Sollte das zugesagte Fahrzeug infolge technischer Defekte, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar sein und kein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, ist DRIVERSLINE berechtigt, ausnahmsweise ein funktionell geeignetes, aber qualitativ abweichendes Ersatzfahrzeug einzusetzen (z. B. Business-Limousine statt First-Class-Limousine). In diesem Fall reduziert sich der vereinbarte Fahrpreis angemessen entsprechend der Differenz zur ursprünglich vereinbarten Fahrzeugklasse. Die Höhe der Reduktion bemisst sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis der Fahrzeugklasse und der tatsächlich eingesetzten Fahrzeugkategorie. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern DRIVERSLINE die Abweichung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
§ 14. Beförderungsbedingungen (1) Die Beförderung erfolgt im Inland ausschließlich mit konzessionierten und versicherten Fahrzeugen gemäß den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) durch qualifiziertes Fahrpersonal. Bei grenzüberschreitenden oder im Ausland erbrachten Fahrleistungen erfolgt die Beförderung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des Einsatzlandes durch vertraglich gebundene und ordnungsgemäß lizenzierte Partnerunternehmen.
§ 15. Umbuchungen
(1) Umbuchungen sind grundsätzlich nur in Abstimmung mit DRIVERSLINE möglich und bedürfen der Textform.
(2) Soweit eine Umbuchung aus betrieblichen Gründen möglich ist, stellt dies eine Kulanzleistung dar und begründet keinen Anspruch auf zukünftige Umbuchungen.
(3) Ergänzend gelten die Umbuchungsregelungen in § 7 dieser AGB.
§ 16. No-Show Definition
(1) Ein „No-Show“ liegt vor, wenn der Fahrgast zum vereinbarten Abholzeitpunkt nicht am vereinbarten Abholort erscheint und auch innerhalb der vereinbarten Wartezeit nicht erreichbar ist, um die Durchführung der Fahrt sicherzustellen.
In diesem Fall gilt die Fahrt als storniert und wird gemäß den Stornierungsbedingungen in § 7 mit 100 % des Fahrpreises berechnet.
§ 17. Verhinderung durch den Auftraggeber
(1) Ist der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von DRIVERSLINE zu vertreten sind, an der Inanspruchnahme der Dienstleistung gehindert, bleibt der Vergütungsanspruch von DRIVERSLINE unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, DRIVERSLINE unverzüglich über eine Verhinderung zu informieren.
(2) Etwaige Ausfallkosten, insbesondere bei Vorbestellungen, werden gemäß den Stornierungsbedingungen berechnet.
§ 18. Textform
(1) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel selbst.
§ 19. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von DRIVERSLINE.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
(4) Vertraglicher Erfüllungsort ist der Sitz von DRIVERSLINE in Hamburg, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vertraglich vereinbart wurde oder sich dieser aus der Natur der geschuldeten Leistung ergibt. Leistungen, die außerhalb des eigenen Leistungsgebietes erbracht werden, erfolgen im Auftrag von DRIVERSLINE durch Partnerunternehmen.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen (§ 29 ZPO, Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers).
§ 20. Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
DRIVERSLINE ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 21. Einverständniserklärungen bei Gruppenbuchungen
Bei Gruppenbuchungen bestätigt der Auftraggeber mit Vertragsschluss, dass sämtliche Teilnehmer mit der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an DRIVERSLINE zum Zweck der Auftragsabwicklung einverstanden sind. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Erklärungen rechtzeitig vor Fahrtantritt vorliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einverständniserklärungen auf Verlangen von DRIVERSLINE vorzulegen.
§ 22. Höhere Gewalt
(1) Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen) ist DRIVERSLINE von der Leistungspflicht entbunden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, sofern die Leistung nicht erbracht wurde.
§ 23. Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden, z.B. bei Insolvenz oder wiederholten Verstößen gegen vertragliche Pflichten. Die Kündigung bedarf der Textform.