Deutsches Tempolimit-PROJEKT
Tempo 30-Test in sieben Großstädten
Die „Städteinitiative Tempo 30“ testet innerhalb der Stadtgrenzen von sieben deutschen Großstädten ein Pilotprojekt mit einem großflächigen Tempolimit von 30 km/h, welches nicht nicht gegen den Autoverkehr abzielt, sondern darauf, die Lebensqualität in Städten zu verbessern. Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau, Hannover, Leipzig, Münster, Ulm sowie Bonn wollen sich an dem Projekt, an dem nur wenige Hauptverkehrsstraßen ausgeschlossen sind, beteiligen.
Kein pauschales Tempolimit?
„Wir wollen den Verkehr in den Städten effizienter, klimaschonender und sicherer machen“, sagte Städtetagspräsident, Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD). Dafür benötigen die Städte mehr Entscheidungsspielraum als bisher. „Die Kommunen können am besten entscheiden, welche Geschwindigkeiten in welchen Straßen angemessen sind.“ Aber, „wir wollen in unseren Städten nicht flächendeckend Tempo 30 einführen. Und wir wollen keine pauschalen Regelungen für alle Städte“, so eine Mitteilung des Städtetags.
Obwohl man Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen vorsieht, soll es sich nicht um eine Initiative gegen Autofahrer handeln. Es versteht sich als ein Projekt für die Bewohner der Kommunen. „Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht“, argumentieren die Städte.
Sicherheit für Radfahrer und ÖPNV-Auswirkungen werden untersucht
Die zentrale Forderung: „Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.“
Die Untersuchung soll Aufschluss darüber geben, wie sich der ÖPNV auf der Straße z.B. bei der Reisezeit entwickelt. Um der Verlagerung des Verkehrs von Haupt- auf Nebenstraßen entgegenzuwirken, soll mit „regulierenden“ Maßnahmen (Tempolimit unter 30 km/h, bauliche Änderungen, Spielstraßen) gearbeitet werden.
Münden soll das Ergebnis des Tests in einer Änderung des Rechtrahmens und wie im April 2021 von der Verkehrsministerkonferenz gefordert, zu einer Ergänzung des §39 StVO „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen“ führen.
Resultat
Sieben Städte testen Tempo 30 in den Stadtgrenzen und sind bestrebt, einen rechtlichen Rahmen für ein flächendeckendes Tempolimit von 30 statt 50 km/h zu bilden. Der Deutsche Städtetag schließt indes für die Hauptverkehrswege Tempo 30 aus und zieht eine flexible Steuerung des Verkehrsfluss vor.