US-Behörde untersucht Tesla-„Autopilot“-Unfälle
Wie gut sind autonome Fahrassistenten wirklich?
Der US-TÜV, die zivile Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit in den USA National Highway Traffic Safety Administration (NHTA) hat weitreichende Ermittlungen bezüglich des autonomen Fahrens angekündigt, hat es doch in den vergangenene fünf Jahren 30 Unfälle mit 10 Toten mit Tesla-Modellen gegeben, bei denen der Fahrassistent im Verdacht steht, versagt zu haben.
Auch andere Hersteller im Visier
Nicht nur Fahrzeuge von Tesla werden untersucht, es gab auch Vorfälle mit Lexus RX450H, Naya Arma, Cadillacs sowie Volvo XC90, worunter ein selbstfahrendes Testmodell von Uber war, welches 2018 eine Frau überfahren hat. Uber hatte unter anderem die Notbremssysteme ausgeschaltet und so das Sicherheitsprogramm von Volvo untergraben und hat sich später aus der Entwicklung autonomer Systeme verabschiedet.
30 Fälle werden zu 27
Bei drei Tesla-Crashs hat sie NHTSA schon jetzt festgestellt, dass die Schuld nicht beim Fahrsystem liegt, es arbeitete korrekt, wobei bei einem aus dem Jahr 2019 noch ungeklärt ist, ob es aktiviert war. Es wurde immer schon Kritik an Teslas mangelnder Systemabsicherung geübt, gerade erst wieder durch einen Unfall, bei dem zwei Männer ums Leben kamen. Die Polizei geht davon aus, dass niemand hinter dem Lenkrad saß. Das National Transportation Safety Board – eine weitere US-Verkehrssicherheitsinstanz – erklärte, dass bei dem Unfall das automatische Lenksystem des Autos „nicht verfügbar“ gewesen sei.
GE
Genehmigungen für neue Teslas
Die NHTSA prüft zurzeit die veränderte Lage, da Tesla mit dem neuen Model 3 und Y von radargestützter Sensorik auf kamerabasierte gewechselt hat. Erhebliche Kritik gibt es an der Bezeichnung „Autopilot“ für das autonome Fahrsystem auf Level 2. Sie suggeriere mehr Autonomie, als der Assistent biete, was der Tesla-Chef Elon Musk „idiotisch“ findet. „Niemand nimmt aufgrund des Namens an, dass das Auto von selbst fahre“. Entsprechende Youtube-Videos zeigen das etwas anders. Das Landgericht München sah das ebenfalls anders und verbot Tesla, in Deutschland mit diesem „irreführenden Begriff“ zu werben. Tesla verwendet ihn immer noch.